Durch die Übertragung von immer mehr Aufgaben von Bund und Land auf die kommunale Ebene ohne ansprechende finanzielle Ausstattung belastet den städtischen Haushalt enorm. Sicher sind viele Aufgaben wie zum Beispiel der Ausbau des offenen Ganztags an Grundschulen durch die Kommunen am besten umsetzbar. Auch halte ich den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 für absolut richtig, um allen Kindern eine optimale Förderung und einen guten Start in das spätere Berufsleben zu ermöglichen. Auch für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dieses Vorhaben ein wichtiger Baustein. Dass die notwendigen Investitionen durch den Bund aber nur zu ca. 10% refinanziert werden, macht die mangelnde finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden deutlich. Seit vielen Jahren fördern die Kommunalen Spitzenverbände eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. Leider bisher ohne nennenswerten Erfolg. Als Antwort durch das Land werden lediglich buchhalterische Instrumente per Gesetz erlassen, die die enge kommunale Handlungsfähigkeit zumindest in Teilen ermöglicht. Da es in den kommenden Jahren nicht zu deutlich höheren Zuwendungen von Bund und Ländern kommen wird, gilt es die sehr begrenzten städtischen Mittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, um kommunale Gestaltung zu ermöglichen. Insbesondere für wichtige Investitionen in die Zukunft unserer Stadt gilt es dabei zu berücksichtigen.